Ausländerwesen

08551/57-0
auslaenderamt@landkreis-frg.de
Öffnungszeiten

Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebenen aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz)

Wenn Sie sich aufgrund des Krieges in der Ukraine in Deutschland aufhalten und sich für ein langfristiges Aufenthaltsrecht in Deutschland entscheiden oder soziale Unterstützung erhalten oder in kurzer Zeit arbeiten möchten, können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Dieser Antrag kann nun über Germany4Ukraine schnell und bequem an die Ausländerbehörde übermittelt werden.

LINK zum Antrag auf Germany4Ukraine.de (Deutsch, English, русский, українська)


Fragen und Antworten rund um die Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine (Deutsch und Ukrainisch)


Sie können Wohnraum für Geflüchtete anbieten


Zentrales Hilfetelefon für Bayern

Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Hier können sich gerade all diejenigen melden, die in Bayern leben und in großer Sorge um ihre Verwandten oder Freunde in der Ukraine sind. Denn teilweise ist der Kontakt zu diesen abgebrochen. Das Hilfetelefon soll Ihnen eine Anlaufstelle bieten und Sie an die richtigen Stellen weitervermitteln. Zudem bieten zahlreiche Engagierte ihre Unterstützung an und suchen eine Anlaufstelle, an die Sie sich wenden können, um mehr Informationen zu erhalten. Daneben gibt es auch Menschen, die selbst auf der Suche nach diesbezüglichen Hilfsangeboten sind. 

089 54497199
Montag-Freitag 8-20 Uhr, Samstag-Sonntag 10-14 Uhr
Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de

Anschrift

Grafenauer Straße 44
94078 Freyung
Telefon: + 49 8551 57-0
Telefax: + 49 8551 57-4507

 

 

Bankverbindung

Sparkasse Freyung-Grafenau

DE31 7405 1230 0000 0018 00

Raiba Goldener Steig - Dreisessel

DE98 7406 1101 0001 8880 80

 

 

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