Hinweis
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz hat sich geändert. Seit dem 1. Januar 2021 gelten für ab diesen Stichtag erstmals zugelassene Pkw neue Tarife, die den CO2-bemessenen Teil der Steuer betreffen. Die Besteuerung der vorher erstzugelassenen Pkw ändert sich dadurch nicht.
Die stärkere CO2-Gewichtung der Steuerbemessung und die Begünstigung besonders emissionsreduzierter Pkw setzen deutliche Anreize für innovative klimaschonende Mobilität, die perspektivisch bezahlbar bleibt.