KFZ-Steuer Rechner

Hinweis

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz hat sich geändert. Seit dem 1. Januar 2021 gelten für ab diesen Stichtag erstmals zugelassene Pkw neue Tarife, die den CO2-bemessenen Teil der Steuer betreffen. Die Besteuerung der vorher erstzugelassenen Pkw ändert sich dadurch nicht.

Die stärkere CO2-Gewichtung der Steuerbemessung und die Begünstigung besonders emissionsreduzierter Pkw setzen deutliche Anreize für innovative klimaschonende Mobilität, die perspektivisch bezahlbar bleibt.

Bitte beachten Sie:

Rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend. Diese erfolgt durch das für den Zulassungsbezirk zuständige Hauptzollamt.

 


Anschrift

Grafenauer Straße 44
94078 Freyung
Telefon: + 49 8551 57-0
Telefax: + 49 8551 57-4507

 

 

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